AGB Neufassung vom Juli 2025
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
A) Die AGB sind gültig für die Firmen:
ZEFA Laborservice GmbH, HRB München 109889, USt.: DE175447680 Geschäftsführer: Markus Zeiler, Patrizia Zeiler, Carina Hentz
4MoreLAbor GmbH, HRB München 150450, USt.: DE310931823 Geschäftsführer: Markus Zeiler, Marco Feierabend
Berrytec GmbH, HRB München 199551, USt.: DE284168837 Geschäftsführer: Markus Zeiler
MIZE Labservices GmbH, HRB München 258052, USt. DE45865516 Geschäftsführer: Markus Zeiler
Vitilott UG (haftungsbeschränkt), HRB München 266945, USt.: DE143/190/63219, Geschäftsführer: Laura Zeiler
Adresse der Firmensitze: Schwablweg 15, D-85630 Harthausen
B) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und die bestellte Ware ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet. Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID) anzufordern.
C) Vorrang unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
D) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform und sind in diesem Vertrag niederzulegen.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
A) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
B) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
C) Geringfügige Abweichungen in Ausführung, Farbe, Maßen, Gewicht, technischen Angaben oder sonstigen Leistungsmerkmalen gegenüber unseren Katalogen, Prospekten, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich sind oder die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Produktangaben sowie Abbildungen in unseren Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als solche zugesichert wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
§ 3 Preise:
A) Unsere Preise verstehen sich ab Werk Harthausen gemäß Incoterms 2020, ausschließlich Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Transport mit eigenen Firmenfahrzeugen oder durch von uns beauftragte Transportunternehmen durchgeführt wird. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk bzw. die Versandstelle verlässt. Sonderfahrten sowie sämtliche anfallenden Frachtkosten, Treibstoffzuschläge (TSZ) und etwaige Gefahrstoffzuschläge gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
B) Der Mindestauftragswert beträgt derzeit 100,00 € netto. Bei Aufträgen unterhalb dieses Betrags behalten wir uns das Recht vor, eine Abwicklungspauschale in Höhe von 25,00 € netto zu berechnen.
C) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, sofern nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere infolge von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen. Auf Verlangen des Kunden werden wir die Preisänderungen nachvollziehbar nachweisen.
D) Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die wir am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Bei Exportlieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird die Mehrwertsteuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt (z.B. steuerfreie Ausfuhrlieferungen).
§ 4 Zahlungsbedingungen:
A) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge sofort fällig und innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung bargeldlos zu leisten.
B) Wir behalten uns vor, nach Durchführung einer Bonitätsprüfung bei negativer Auskunft oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungshistory des Kunden Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert oder im Angebot darauf hingewiesen.
C) Bei Neukunden, ausgenommen öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Institutionen, werden die ersten drei Aufträge grundsätzlich nur gegen Vorkasse ausgeführt.
D) Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse oder auf Grundlage gesondert getroffener vertraglicher Vereinbarungen.
E) Zahlungen haben grundsätzlich in der gesetzlichen Landeswährung der Bundesrepublik Deutschland (Euro, EUR) zu erfolgen.
F) Ab einem Bruttogesamtbetrag von 25.000,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Die Restzahlung ist spätestens innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
G) Für Leistungen im Bereich Labormöblierung gelten gesonderte Zahlungsbedingungen gemäß Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in folgenden Abschlagsraten:
40% bei Auftragserteilung
40% bei Lieferung
20% nach erfolgter Installation und Abnahme.
H) Rechnungen für Wartungs- und Reparaturleistungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
I) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns vor, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
J) Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierenden Fehlmahnungen sind wir darauf angewiesen, dass bei Zahlungseingang die betreffende Kundenname und Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie die jeweiligen Rechnungsbeträge angegeben werden. Diese Angaben sind auf allen unseren Rechnungen vermerkt. Ist der Zahler nicht mit dem Rechnungsempfänger identisch, ist zudem anzugeben, auf wessen Namen die Rechnung ausgestellt wurde. Für eine korrekte Verbuchung von Zahlungen, die ohne diese Angaben eingehen, übernehmen wir keine Gewähr.
K) Ein Skontoabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen zulässig, sofern er zuvor schriftlich vereinbart oder ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt wurde und die dort genannte Zahlungsfrist eingehalten wird. Voraussetzung für einen Skontoabzug ist außerdem, dass alle übrigen Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung, die älter als 30 Tage sind, vollständig beglichen wurden.
L) Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen sowie sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
M) Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.
§ 5 Lieferzeit / Lieferverzug
A) Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
B) Setzt uns der Kunde, nachdem wir in Lieferverzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz statt der Leistung kann der Kunde nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie bei fahrlässig verursachten Körperschäden. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung auf 50% des unmittelbar entstandenen Schadens begrenzt.
§ 6 Höhere Gewalt (Force Majeure)
A) Wir haften nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien/Pandemien, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferengpässe oder Krieg.
B) In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Teillieferungen / Annahmeverzug
A) Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, sind wir berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
B) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
C) Im Falle des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Sämtliche durch die Einlagerung und spätere Auslagerung entstehenden Kosten, insbesondere Lagergebühren, Verpackungs-, Versicherungs- und Auslagerungskosten, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Rücksendung von Waren
A) Eine Rücksendung von Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
B) Wir erklären uns bereit, neue Ware nur in unversehrter, originalverschlossener Verpackung zurückzunehmen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Gutschrift bzw. Rückzahlung des Kaufpreises um entweder 20% des Warenwerts (mindestens 15 €) oder alternativ eine pauschale Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 50 € zu kürzen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Warenverpackungen, die nicht mehr originalverschlossen sind, behalten wir uns vor, zusätzliche Analysenkosten zu berechnen und zu prüfen, ob eine Rücknahme überhaupt möglich ist, wenn die Ware nicht weiter verkauft werden kann.
C) Die Rücknahme von Produkten, die besonderen Lagerungsbedingungen unterliegen, etwa bei Lagerung unterhalb von Zimmertemperatur, sowie von Produkten mit Verfalldatum, ist ausgeschlossen. Chemikalien können wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zur Vernichtung zurücknehmen. Sonderanfertigungen und Sonderabfüllungen jeglicher Art sind von der Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen.
D) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einem anerkannten Mangel der Lieferung oder auf Verschulden des Lieferers beruht.
§ 8. Verwendungszweck der Waren, Pflichten des Kunden, Haftung
A) Soweit wir bei bestimmten Produkten eine Lieferzusage vom Verwendungszweck abhängig machen, haftet der Kunde für alle Nachteile, die uns aus unzutreffenden oder unvollständigen Angaben entstehen. Bei giftigen oder anderweitig regulierten Stoffen, deren Verwendung den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes (ChemG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie sonstiger einschlägiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Kunden als verbindliche Erklärung, dass diese Stoffe ausschließlich für zulässige und gesetzeskonforme Zwecke verwendet werden. Für bestimmte Produkte behalten wir uns vor, eine Endverbleibserklärung des Käufers gemäß § 18 ChemG zu verlangen, welche eine unerlaubte Anwendung, Weitergabe oder Wiederveräußerung der betreffenden Produkte ausschließt.
Grundsätzlich ist bei allen chemischen Produkten, die einer gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Regulierung unterliegen, vor der Auslieferung eine Endverbleibserklärung des Kunden erforderlich. Ohne Vorlage dieser Erklärung behalten wir uns vor, die Lieferung abzulehnen.
Unsere Kunden sind verpflichtet, die Laboratoriumsrichtlinien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie sowie sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit den Stoffen einzuhalten. Eine Belieferung von Privatpersonen mit Chemikalien, Reagenzien und Reinigungsmitteln erfolgt ausdrücklich nicht. Unsere Produkte sind ausschließlich für Labor- und Forschungszwecke bestimmt und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
B) Angaben zur Verwendbarkeit der Waren stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Verwendungen, die gemäß der jeweils geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) identifiziert sind, gelten weder als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware noch als vom Vertrag vorausgesetzte Verwendung.
C) Insbesondere vor der Verwendung unserer Produkte für medizinische Zwecke, in der Lebensmittel- oder Genussmittelverarbeitung, der Pflanzenanzucht oder ähnlichen Anwendungsbereichen ist der Verwender verpflichtet, die spezifische Eignung der Produkte selbst zu prüfen. Eine Haftung für diese Verwendungen wird von uns ausgeschlossen.
D) Jegliche Beratung, gleich ob mündlich, schriftlich oder durch Versuchsdurchführung, erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne dass hieraus eine Haftung unsererseits abgeleitet werden kann. Eine solche Beratung entbindet den Kunden nicht von seiner eigenständigen Prüfung der gelieferten Ware hinsichtlich ihrer Eignung für die vorgesehenen Verwendungszwecke und Verfahren. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Ware liegt außerhalb unseres Einflussbereichs und erfolgt ausschließlich auf Risiko und Verantwortung des Kunden.
§ 9 Exportkontrolle und Ausfuhrbeschränkungen
A) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Ausfuhr, Verbringung oder Weiterveräußerung der gelieferten Waren geltenden nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, insbesondere die der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie gegebenenfalls der Vereinigten Staaten von Amerika, einzuhalten.
B) Der Kunde bestätigt, dass weder er selbst, noch ein verbundenes Unternehmen, eine mit ihm verbundene Person oder Organisation auf Sanktionierungslisten der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (z. B. OFAC-Listen) geführt wird.
C) Eine Lieferung an Länder, Unternehmen oder Personen, die einem Embargo oder sonstigen handelspolitischen Sanktionen unterliegen, ist untersagt.
D) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Ausfuhr notwendigen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
E) Sollte eine Ausfuhr aufgrund gesetzlicher Vorschriften unmöglich oder genehmigungspflichtig sein, behalten wir uns das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadensersatz entstehen.
§ 10 Wartung, Reparatur, Inbetriebnahme und Qualifizierung (IQ/OQ)
A) Leistungsumfang Wir erbringen Wartungs- und Reparaturleistungen an Laborgeräten sowie die Inbetriebnahme einschließlich der qualitätssichernden Maßnahmen IQ (Installation Qualification) und OQ (Operational Qualification) gemäß den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
B) Zugang und Mitwirkungspflichten Der Kunde stellt uns die erforderlichen Zugänge, Informationen und Arbeitsbedingungen auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung, damit die Leistungen durchgeführt werden können. Verzögert sich die Leistungsausführung durch fehlende Mitwirkung, verlängern sich die Fristen entsprechend. Alle zur Wartung oder Reparatur überlassenen Laborgeräte müssen frei von Kontaminationen - insbesondere biologischer, chemischer oder radioaktiver Art - sein. Der Kunde hat dies vor Übergabe schriftlich zu bestätigen und geeignete Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Geräte, bei denen eine Kontaminationsfreiheit nicht sichergestellt werden kann, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht angenommen oder bearbeitet werden.
C) Vergütung Wartungs-, Reparatur- und Inbetriebnahmeleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder in Serviceverträgen enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Ersatzteile und sonstige Materialien sind gesondert zu vergüten.
D) Haftung Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, haften wir nicht. Unsere Haftung für Wartungs- und Reparaturleistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
E) Gewährleistung Die Gewährleistung für Wartungs- und Reparaturleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht abweichend vereinbart. Eine Gewährleistung für Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen.
§ 11 Labormöbelplanung und CAD-Zeichnungen
A) Die Erstellung von Planungsleistungen, insbesondere CAD-Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen, erfolgt nach den jeweils gültigen technischen und fachlichen Standards.
B) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den Planungsunterlagen bleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Planungsunterlagen durch den Kunden außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
C) Der Kunde verpflichtet sich, die Planungsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
D) Für Planungsleistungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Planungsfehler, ist ausgeschlossen.
E) Planungsleistungen werden gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Lieferumfang enthalten sind.
§ 12 Beratungsleistungen
A) Beratungsleistungen zu Laborgeräten, Labormöbeln oder Labor-Anwendungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen.
B) Eine Gewähr für einen bestimmten Erfolg oder die Geeignetheit der Beratung für den konkreten Anwendungsfall wird nicht übernommen.
C) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
D) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung der Beratung gesondert nach Aufwand.
E) Beratungsleistungen begründen keine Verpflichtung zur Lieferung oder Umsetzung durch den Auftragnehmer.
§ 13 Pipettenkalibration, -wartung und -reparaturen
A) Wir führen Kalibrations-, Wartungs- und Reparaturleistungen an Pipetten gemäß den jeweils gültigen Normen und anerkannten Standards, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der ISO 8655, durch.
B) Der Kunde stellt sicher, dass die Pipetten zum vereinbarten Termin zugänglich und einsatzbereit sind. Verzögerungen, die durch fehlende Bereitstellung entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
C) Wartungs- und Reparaturleistungen, die nicht im Rahmen von Serviceverträgen oder Garantieansprüchen erfolgen, werden nach Aufwand und Material gesondert berechnet.
D) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, haften wir nicht.
E) Unsere Haftung für Kalibrations-, Wartungs- und Reparaturleistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
F) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht abweichend vereinbart. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien besteht keine Gewährleistung.
G) Vor der Einsendung von Pipetten zur Kalibration, Wartung oder Reparatur ist vom Kunden eine schriftliche Dekontaminationserklärung vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass die eingesandten Geräte frei von gesundheitsgefährdenden, infektiösen, radioaktiven oder sonstigen kontaminierenden Stoffen sind. Ohne eine solche Erklärung behalten wir uns vor, die Annahme und Bearbeitung der eingesandten Geräte abzulehnen.
§ 14 Gewährleistung
A) Die Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Waren dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht mehr verwendet werden. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
B) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
C) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Gründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
D) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Sie gilt ferner insoweit nicht, als die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn eine von uns zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt.
E) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalspflicht" verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden oder wegen Nichtvorliegens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird; im Übrigen ist die Haftung gemäß Absatz (4) ausgeschlossen.
F) Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel wird auf ein Jahr verkürzt, sowohl im Inland als auch im Ausland, gerechnet ab Ablieferung der Ware, soweit nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ferner nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso ausgenommen von der Verkürzung sind Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen sonstiger Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
G) Die Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
H) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
I) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 Gesamthaftung
A) Eine über die in Ziffer 9 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.
B) Der Haftungsausschluss gemäß Abs. a gilt nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (§§ 1, 4 ProdHaftG),
sowie bei zu vertretender Unmöglichkeit.
Für Schäden aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB haften wir im Rahmen der durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit der Versicherer nicht oder nicht vollständig eintritt, ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme beschränkt.
C) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Rücktritt des Bestellers
A) Bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß §§ 437 Nr. 2, 323 BGB. Ein Verschulden des Lieferanten ist hierfür nicht erforderlich.
B) In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt des Bestellers nur bei einer vom Lieferanten zu vertretenden Pflichtverletzung gemäß § 323 BGB zulässig.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
A) Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum.
B) Rücknahme bei Zahlungsverzug Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung berechtigt; der Erlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.
C) Sorgfaltspflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
D) Pfändung durch Dritte Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage (§771 ZPO) zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
E) Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Weiterverkauf) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte zustehen. Der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wir können die Forderung selbst einziehen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder ein Insolvenzantrag gestellt wird.
F) Verarbeitung und Verbindung Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für uns. Bei Verarbeitung oder untrennbarer Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen Bestandteilen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.
G) Freigabe von Sicherheiten Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 18 Kundenschutz
A) Ein Anspruch auf Kundenschutz besteht nur bei ausdrücklich schriftlich vereinbarter Einzelfallregelung für bestimmte Produkte und nur bei verbindlich zugesicherten Mindestabnahmemengen. Ein genereller oder stillschweigender Kundenschutz ist ausgeschlossen.
§ 19 Verwendung von Kundendaten
A) Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung, zur Kundenbetreuung sowie zu administrativen Zwecken.
B) Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
C) Weiterführende Informationen zur Art, dem Umfang und den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen sind unserer Datenschutzerklärung vom Juli 2025 zu entnehmen, abrufbar unter: www.zefagroup.org
§ 20 Gefahrübergang und Versandbedingungen
A) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
B) Verzögert sich der Versand infolge eines Umstands, den der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 21 Vertraulichkeit und Schutzrechte
A) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Unterlagen - insbesondere technische Daten, Zeichnungen, Kalkulationen, Produktinformationen und Geschäftsgeheimnisse - streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
B) An sämtlichen von uns erstellten technischen Unterlagen, Mustern, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie das Eigentum vor.
§ 22 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
A) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Harthausen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
B) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
C) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 22 Salvatorische Klausel
A) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Harthausen im August 2025